Constanze Oehlrich
Bewerberin um Listenplatz 3 der Grünen Landesliste Mecklenburg-VorpommernLIEBE FREUNDINNEN UND FREUNDE,
Hier möchte ich Euch Gelegenheit geben, mich besser kennen zu lernen, die Gründe für meinen Entschluss erläutern und beschreiben, wofür ich politisch-inhaltlich stehe. Wenn Ihr Fragen habt, schreibt mir einfach eine Mail an . Die Zukunft beginnt jetzt! Lasst uns zusammen das Schweriner Schloss beGRÜNEN.
Herzlich,
Eure Constanze
Meine Motivation
Meine Themen
Constanze
Termine
Landesdelegiertenkonferenz (LDK)
31.10. und 01.11.2020 | 08:00 – 18:00 Uhr | Sport- und Kongresshalle Güstrow
Kandidat*innenforum des Landesverbands, des Kreisverbands Rostock und des Kreisverbands Landkreis Rostock
11.10.2020 | 12:00 Uhr | Circus Fantasia • Rostock
Kandidat*innenforum der Kreisverbände Nordwestmecklenburg und Schwerin
19.09.2020 | 15:00 Uhr | Fresh Eggs Gallery • Schwerin
Aktuelles
Schweriner BÜNDNISGRÜNE wählen Direktkandidat*innen für die Landtagswahl
Der Kreisverband Schwerin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in den beiden Schweriner Wahlkreisen seine Direktkandidat*innen für die Landtagswahl gewählt. Im Wahlkreis 8, zu dem die Stadtteile Altstadt, Feldstadt, Paulsstadt und Schelfstadt gehören, wird die Juristin Constanze Oehlrich zur Wahl stehen, im Wahlkreis 9, unter anderem mit den Stadtteilen Ostorf, Großer Dreesch, Zippendorf und Krebsförden, kandidiert der Biologe Arndt Müller.
Datenschutz-Bilanz der Landesregierung fällt verheerend aus
Anlässlich des 40. Jahrestages der Unterzeichnung der Europäischen Datenschutzkonvention erklärt Constanze Oehlrich, Kandidatin auf Platz 3 der Landesliste von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN MV zur Landtagswahl:„Die Datenschutz-Bilanz der Landesregierung fällt verheerend aus.“
Bestandsdatenauskunft ist verfassungswidrig
Das Verfahren über die Verfassungsbeschwerde von 2014 gegen die Bestandsdatenauskunft in Mecklenburg-Vorpommern nimmt wieder Fahrt auf. Die Beschwerdeführer*innen haben am heutigen Montag beim Landesverfassungsgericht den Antrag eingereicht, ihre laufende Verfassungsbeschwerde auch auf das neue Sicherheits- und Ordnungsgesetz zu erweitern. Die darin enthaltenen Regelungen über die Bestandsdatenauskunft seien ebenfalls verfassungswidrig.