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Parlament stärken – Landtag im Krisenfall beteiligen

Jun 12, 2020 | Aktuelles

„So wichtig es ist, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen: Dabei dürfen wir nicht die Grundregeln unserer Demokratie über Bord werfen“, sagt Constanze Oehlrich, Sprecherin der LAG Demokratie, Innen und Recht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Das Durchregieren der Landesregierung muss ein Ende haben. Für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger wesentliche Entscheidungen hat grundsätzlich der Landtag zu treffen. Im Krisenfall ist der Landtag zumindest zu beteiligen.“

Die BÜNDNISGRÜNEN fordern, dass der Landtag künftig innerhalb von sieben Tagen nach Vorlage der von der Landesregierung geplanten Maßnahmen eine Entscheidung trifft. Bei Gefahr in Verzug müsse die Landesregierung nach wie vor im Alleingang entscheiden können. Allerdings sollen die verhängten Maßnahmen dann vom Landtag bestätigt oder auch korrigiert werden können. Geregelt werden könne das Verfahren in einem Beteiligungsgesetz.

In ihrer Verordnung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern nimmt die Landesregierung intensive Grundrechtseingriffe vor. Das umfasst die Verhängung eines Kontaktverbots, die grundsätzliche Untersagung von Versammlungen jeglicher Art sowie die Schließung von Bars, Diskotheken, Theatern, Opern, Konzerthäusern, Schwimmbädern und Freizeitparks. Der Landtag blieb bei dem Erlass dieser Verordnung außen vor. Mit ihrer Forderung nach einer Stärkung des Parlaments im Krisenfall greifen die hiesigen BÜNDNISGRÜNEN vergleichbare Vorhaben der Landesverbände in Sachsen und Niedersachsen auf.

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