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Vorratsdatenspeicherung: Caffiers Initiative ist ein klarer Verstoß gegen die Verfassung

Sep 9, 2020 | Aktuelles

Innenminister Lorenz Caffier (CDU) plant, mit einer Bundesratsinitiative die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen. Dazu sagt Constanze Oehlrich, Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft Demokratie, Innen und Recht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN MV: „Die anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten auf Vorrat ist ein klarer Verstoß gegen unsere Verfassung. Das ist höchstrichterlich entschieden. Von der Verfassungsgerichtsbarkeit kann Caffiers Initiative nur als Affront verstanden werden.“ Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof haben geurteilt, dass eine anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten auf Vorrat das Grundrecht auf Datenschutz verletzt und entsprechende Vorschriften daher nichtig sind.

Mit seiner Initiative möchte Caffier Kinderpornografie und extremistischen Straftaten den Kampf ansagen. „Die Vorratsdatenspeicherung ist dafür jedoch kein probates Mittel“, sagt Oehlrich. Eine Untersuchung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht habe keinerlei Belege dafür gefunden, dass die Verfolgung von Straftaten durch den Wegfall der Speicherpflicht gelitten habe. Messbare Effekte gab es danach weder bei Tötungsdelikten und Raubüberfällen noch bei Kinderpornografie und Internetkriminalität.

Hintergrund:

Nach den §§ 113a und 113b des Telekommunikationsgesetzes sind Verkehrsdaten betreffend Telefonfestnetz, Mobilfunk und Internetzugang auf Vorrat zu speichern. Aus den Angaben ergibt sich, wer mit wem auf welchem Weg kommuniziert hat, wie lange die Kommunikation gedauert hat, von welchem Ort aus sie stattfand und wer mit wem innerhalb eines bestimmten Zeitraums wie häufig kommuniziert hat. Aus der Gesamtheit der Daten können genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen, deren Daten auf Vorrat gespeichert werden, gezogen werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Vorschriften im Jahr 2010 für verfassungswidrig. Der Europäische Gerichtshof hob die europäische Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2014 wegen eines Verstoßes gegen die europäische Grundrechtecharta auf. Dennoch wurde die Vorratsdatenspeicherung ein Jahr später wieder in Deutschland eingeführt. Auf den Eilantrag eines Internetproviders hin bestätigte das Oberverwaltungsgericht Münster im Jahr 2017, dass die deutsche Gesetzgebung mit der europäischen Rechtsprechung unvereinbar ist. Die Bundesnetzagentur setzte daraufhin die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache aus.

 

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