Heute hat der von Landtagspräsidentin Birgit Hesse beauftragte Rechtsanwalt Dr. Andreas Urban sein Gutachten zu Auflösungsmöglichkeiten der umstrittenen Stiftung Klima- und Umweltschutz MV vorgestellt. Er kommt darin zu dem Schluss, dass eine rechtskonforme Auflösung der Stiftung nicht möglich sei. Die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Constanze Oehlrich, äußert sich zu den Ergebnissen des Gutachtens.

„Die Aussagekraft des nun vorliegenden Gutachtens ist gering, denn die Ergebnisse des von der Landtagspräsidentin eingesetzten Stiftungsbeauftragten waren vorhersehbar. Man wird den Eindruck nicht los, dass die rot-rote Koalition so viele Gutachten bestellt, bis eines zu ihrer Auffassung passt.“


Verbindlich klären ließe sich die Debatte um die Beendigung der Stiftung nur gerichtlich, betont Oehlrich. „Rechtssicherheit erhält man in einem Rechtsstaat vor Gericht. Nur ein unabhängiges Gerichtsurteil schafft die nötige Klarheit. 

Doch dafür hätte die Landesregierung eine gerichtlich überprüfbare Entscheidung erlassen müssen. Stattdessen hat sie lieber keine Entscheidung getroffen und dadurch ein Verantwortungsvakuum hinterlassen.“


Oehlrich weiter: „In Summe ist das Gutachten von Dr. Urban unterkomplex. Der Anwalt ignoriert in seinen Herleitungen, dass der Hauptzweck der Stiftung die Fertigstellung der Pipeline Nord Stream 2 war. Durch den Wegfall dieses Hauptzwecks hat die Stiftung ihre Daseinsberechtigung verloren.

Die Empfehlung des Gutachters, eine einvernehmliche Einigung unter den Beteiligten zu suchen und die Stiftung möglicherweise unter einem neuen Vorstand fortzuführen, kann nur als Affront gegenüber den Parlamentarier*innen gewertet werden. Eine Stiftung, die mit russischen Geldern Projekte im Land finanziert, ist spätestens nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Jahr 2022 unhaltbar.“