Das Verfahren über die Verfassungsbeschwerde von 2014 gegen die Bestandsdatenauskunft in Mecklenburg-Vorpommern nimmt wieder Fahrt auf. Die Beschwerdeführer*innen haben am heutigen Montag beim Landesverfassungsgericht den Antrag eingereicht, ihre laufende Verfassungsbeschwerde auch auf das neue Sicherheits- und Ordnungsgesetz zu erweitern. Die darin enthaltenen Regelungen über die Bestandsdatenauskunft seien ebenfalls verfassungswidrig.
„Es kann nicht sein, dass Polizei und Verfassungsschutz einfach ins Blaue hinein Auskünfte über die Bürgerinnen und Bürger einholen dürfen“, sagt Dr. Harald Terpe, Beschwerdeführer vor dem Landesverfassungsgericht und Spitzenkandidat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Landtagswahl. „Der Landesgesetzgeber darf solche Eingriffe in das Recht auf Datenschutz nur dann erlauben, wenn sie zur Abwehr einer konkreten Gefahr erforderlich sind“.
Constanze Oehlrich, innen- und rechtspolitische Sprecherin der Partei und Landtagskandidatin, ergänzt: „Dass wir mit unserer Beschwerde auf dem richtigen Weg sind, das hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Sommer dieses Jahres mehr als deutlich gemacht. Ich bin optimistisch, dass unser Landesverfassungsgericht in MV diese Auffassung teilt und entsprechend sowohl das SOG, als auch das Landesverfassungsschutzgesetz entsprechend geändert werden müssen.“
Hintergrund:
Zu den Bestandsdaten gehören alle Daten, die Kund*innen ihren Telefon- und Internetprovidern im Zusammenhang mit den Verträgen übermitteln. Nach § 111 Telekommunikationsgesetz sind das beispielsweise Rufnummern und andere Anschlusskennungen oder Namen, Anschriften und Geburtsdaten. Auskünfte über Bestandsdaten erlauben in Mecklenburg-Vorpommern § 24b des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern und § 33h des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern.
Vor dem Hintergrund der Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Regelungen wurde im Jahr 2014 Verfassungsbeschwerde eingereicht.
SOG MV:
www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod
Verfassungsschutzgesetz MV:
www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes zur Bestandsdatenauskunft:
www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-061.html