Die Vereinten Nationen und der Europarat haben die Bundesrepublik Deutschland wiederholt aufgefordert, ein unabhängiges und effektives Polizeibeschwerdesystem zu schaffen. Oehlrich: „Die unabhängige Untersuchung von Beschwerden über die Polizei ist ein Menschenrecht.“ Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte leite dieses Recht aus Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention ab. Dieser verbiete staatlichen Stellen, Menschen zu foltern oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe zu unterwerfen. In Fällen, in denen Polizeibediensteten vorgeworfen wird, gegen diese Vorschrift verstoßen zu haben, fordere der Gerichtshof wirksame Untersuchungen, die nur dann mit der nötigen Objektivität durchgeführt werden können, wenn die untersuchenden Stellen von der Polizei unabhängig seien.
Hintergrund:
Zusammen mit der Neufassung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes hatte der Landtag eine Entschließung verabschiedet, in der er sich für die Einrichtung und gesetzliche Verankerung eines unabhängigen Beauftragten für die Polizei des Landes Mecklenburg-Vorpommern aussprach. Dieser solle ausschließlich als Ansprechpartner für die Beamtinnen und Beamten der Landespolizei, die Tarifbeschäftigten, die in einer Polizeibehörde des Landes tätig sind, sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Polizei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern fungieren. Die Aufgabe des Beauftragten für die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern sei dem Bürgerbeauftragten zu übertragen. Durch den gestrigen Kabinettsbeschluss soll diese Entschließung nunmehr umgesetzt werden.